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Studieninfo - VWA Nürnberg

Betriebswirt/Verw.Betriebswirt 31. Studiengang

Richtigstellung der Situation
Öffentliches Recht und Privatrecht

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Nach Anfrage durch Udo bekam er am 18.05.2005 folgende Antwort von der VWA. Ich möchte dazu folgendes sagen. Die Info, die ich auf der Seite veröffentlicht habe war laut Auskunft noch im 1. Semester (als ich auch noch aktive Hörerin war) von Frau Sieler von der VWA. Sie teilte mir mit, dass Kommunal- und Baurecht nur für Verwaltungshörer Pflicht sei, aber von den BW'lern besucht werden könne und man einen evtl. fehlenden Schein in Öff. Recht damit abdecken könne. Auf der anderen Seite sagte sie mir, dass für die BW'ler Handels- und Gesellschaftsrecht Pflicht sei, für die Verwaltungshörer freiwillig mit der Option, dort einen evtl. fehlenden Schein für Privatrecht nachzuholen.

Nachdem ich das so wie in der veröffentlichten Seite gegliedert hatte, rief ich Frau Sieler nochmals an und las es ihr vor, worauf sie mir bestätigte, dass das so richtig sei.

Offensichtlich ist dies jetzt nicht mehr so. Warum kann man nur vermuten. Sorry, ich habe mich wirklich rückversichert, bevor ich es veröffentlichte und hoffe, dass niemandem durch die jetztige Situation ein Schaden entstanden ist.

Ich bin nicht die einzige, die sich daran erinnert, dass die Verwaltungshörer eine Klausur mehr in öffentlichem Recht brauchen und die BW'ler eine mehr in Privatrecht. Schaut bitte mal ins Vorlesungsverzeichnis, mir liegt das leider nicht vor.
Udo wird sich noch einmal genauer erkundigen und die Prüfungsordnung wälzen. Aktuelle Infos dann wieder auf unserer homepage.

Hier die Mail der VWA an Udo:

Sehr geehrter Herr Reinhold,

wir wurden in letzter Zeit wegen der Fächer im Öff. Recht häufig kontaktiert. Nach nochmaliger Rücksprache mit Frau Wehner möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Weiterleitung an die Hörer Ihres Studiengangs zukommen lassen:

die Vorlesungen im Öff. Recht - Staatsrecht und -politik, 2. Sem. - Wirtschafts- und Finanzverfassung, Grundzüge des EU-Rechts, 3. Sem. - Allg. Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts, 3. Sem. - Kommunal- und Baurecht, 4. Sem. - Gewerberecht, 5. Sem. sind Stoffgebiet sowohl für die Betriebswirtschaftshörer als auch die Verwaltungshörer.

Ob Stoffgebiete aus dem 3. Semester (Allg. Verw.recht u. Grundzüge d. Prozessrechts) u. 4. Semester (Kommunal- u. Baurecht) auch Inhalt der Klausur im 5. Semester sind, wird stets erst im 5. Semester entschieden.

Grundsätzlich prüfungsrelevant sind also alle Fächer. Eventuelle Eingrenzungen für die Diplomprüfung werden erst im 6. Semester gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Leipold

"Tipps für die Examensklausur" von Herrn Rohde

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