Abschlussprüfung 2006 - VWA Nürnberg

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31. Studiengang Betriebswirt
17. Studiengang Informatik-Betriebswirt
bei der VWA Nürnberg

Prüfungstermine
Notenzusammensetzung
FAQ - Antworten auf wichtige Fragen
Prüfungseinteilung / Prüfungsvoraussetzungen

Prüfungstermine:

schriftlich:

25.08.2006, 01.09.2006 und 08.09.2006

mündlich:

zwischen 27.11 und 15.12.2006


Zusammensetzung der Note:

Note der schriftlichen Prüfung
Note der mündlichen Prüfung
Noten der Leistungsscheine

  50%
  25%
  25%
100%

Diplomnotenrechner:

VWA-Notenrechner (xls-file)

Diplomnoten-Berechnung:

Diplomnotenberechnung (xls-file)

FAQ - Antworten auf wichtige Fragen


Frage:
Frage an Frau Grabenbauer (Immobilienwirtschaft):
Beim Durcharbeiten ist mir aufgefallen, dass sich vieles auf Gesetzestexte bezieht, sind in der Prüfung Gesetzestexte erlaubt?

Antwort:
Das Mitbringen von Gesetzestexten ist für die mündliche VWA-Prüfung im Wahlfach Immobilienwirtschaft bisher zwar nicht ausdrücklich verboten, aber jedenfalls nicht notwendig oder sinnvoll. Wir verlangen von den Prüflingen nicht, dass sie Gesetzestexte wortwörtlich auswendig zitieren - Sie sollten allerdings sinngemäß den Inhalt der wichtigsten Vorschriften kennen. Es ist auch nicht erforderlich, Paragraphen-und Absatz-Nummern zu wissen. Bei nur 10 Minuten vorgesehener Prüfungsspanne pro Kandidaten ist es auch zeitlich nicht machbar, während der Prüfung in Gesetzeswerken zu suchen.
Wir müssten außerdem vor jeder Prüfung die mitgebrachten Gesetzeswerke auf verbotene Inhalte/Anmerkungen kontrollieren.
Ich rate Ihnen von der Verwendung von Gesetzestexten in der mündlichen Prüfung ab.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Grabenbauer
Abteilungsleiterin KBA/Personal und Recht Antwort per Mail an den Fragenden


Frage:
Wann gibt kann man Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen nehmen?

Antwort:
Sehr geehrte StudentIn ,

vielen Dank für Ihre Email.
Die Einsichtnahme in die Diplomklausuren ist erst nach Abschluss der mündlichen Prüfungen möglich. Die mündl. Prüfungen enden am 15.12.06. Wenden Sie sich bitte zu gegebener Zeit wegen Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wieder an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Sieler

[Zur Info: Herausgabe ist nicht möglich, nur Einsichtnahme] Antwort auf eine Anfrage einer Studentin oder eines Studenten ohne Namen an die VWA


Frage:
Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Antwort:
.... Die [mündlichen] Prüfungen werden frühestens ab dem 27.11. stattfinden, (das hängt von der Korrekturarbeit ab) und bis spätestens 15.12.

Also eine Zeitschiene von drei Wochen.

Es kann im Einzelfall theoretisch möglich sein, das ein Prüfling viermal erscheinen muß.

Die Einladungen werden voraussichtlich Mitte September verschickt, kommt auf die Erreichbarkeit der Profs. an, weil ja noch Urlaubszeit ist ....

Diese Auskunft bekam Karin Jellen auf eine Anfrage bei der VWA


Frage:
Was ist Gegenstand der VWL-Prüfung?

Antwort:
Laut Frage einer Studentin an den Prof ist Gegenstand das Grundlagenskript, Teil I, II und III einschl. 7.4 Staatsverschuldung.


Frage:
Wichtige Infos von der VWA zu den Prüfungen (18.05.2006)

Antwort:
.... Weiterhin zur Erläuterung zu den schriftl. Prüfungen:
ABWL wird ausschl. von Herrn Puck gestellt, keine mündliche Prüfung in > ABWL!

SBWL (für die Wirtschaftshörer) wird von den Herren Prof. Voigt und Möslein-Tröppner zu gleichen Teilen gestellt. Die beiden schriftl. Teile werden durch die Herren bepunktet, die Punkte durch die VWA addiert und anschl. die Note nach einem hier vorliegenden Punkteschlüssel ermittelt. Dr. Dörrie prüft mündlich.

ÖBWL wird ausschl. von Herrn Zötl gestellt (selbstverständlich nur für die Verwaltungshörer), Herr Zötl prüft auch mündlich.

VWL stellt Prof. Wigger (für die Informatiker 2,5 Stunden) und prüft auch mündlich.

Privatrecht wird von Prof. Michalski gestellt (für die Informatiker 2,5 Stunden) und prüft auch mündlich.

Öffentliches Recht wird von den Herren Prof. Berg und Schachtschneider zu gleichen Teilen gestellt. Ich gehe davon aus, dass die Herren ihre Teile benoten und die VWA dann den Durchschnitt beider Teile - angepasst an unser Notensystem mit ,0 / ,3 / ,7 - ermittelt.


Informatik wird von den Herren Dr. Wilke (mit Gewichtung 40%) und Pühlhöfer, Menhorn, Hund (jeweils 20%) erstellt. Es werden hier auch nur Punkte vergeben und die Note, wie oben bei SBWL genannt, durch die VWA ermittelt.

Mündlich wird Wirtsch.Informatik geprüft.

Nach § 7 der Prüfungsordnung sind Pflichtfächer: - für das Wirtschafts-/Verwaltungsdiplom BWL, VWL und Recht
- für die Informatiker Informatik, BWL, Recht und VWL.

Um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erhalten, müssen von den gen. Fächern zwei bestanden sein (max. Note 4,3).
Nachdem BWL und Recht aus jeweils zwei Teilbereichen besteht, ist aus den Einzelnoten von ABWL + SBWL/ÖBWL sowie Privat- + öff. Recht eine Durchschnittsnote zu errechnen.
Bei den Informatikern ist neben dem BWL-Durchschnitt die Durchschnittsnote aus VWL + Recht zu ermitteln.
Sind also zwei Fächer nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zur mündlichen Prüfung und die gesamt Prüfung gilt als nicht bestanden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Sieler


Frage:
Wie sieht die Zeiteinteilung der Diplomprüfungen aus?

Antwort:
Die Zeiteinteilung der Diplomprüfungen sieht folgendermaßen aus:

BWL: 2,5 Stunden ABWL, anschl. kurze Pause, damit ABWL eingesammelt werden kann.
Danach 2,5 Stunden SBWL bzw. ÖBWL

VWL: 5 Stunden ohne Pause für die BWL'er.
2,5 Stunden ohne Pause für die Informatiker, die danach gehen können.

Recht: 2,5 Stunden Privatrecht, anschl. kurze Pause, in der PrRecht eingesammelt wird und die Informatiker gehen können.
Anschl. 2,5 Stunden Öff. Recht für die BWL'er

Informatik: 5 Stunden ohne Pause.
Es wird die komplette Diplomklausur ausgegeben. Bei den einzelnen Themen ist zwar eine Bearbeitungszeit notiert, die Kandidaten entscheiden jedoch selbst, ob Sie diese ausnutzen, verkürzen oder verlängern (Schwerpunktsetzung).

Die Stärkung zwischendurch ist selbstverständlich gestattet, geht aber von der Zeit der/des Einzelnen ab. Eine "richtige" Essenspause gibt es nicht, der Prüfungsraum wird für die kleinen Snacks nicht verlassen!

Möchte jemand zur Toilette, so muss er/sie sich melden, die Aufsicht geht an seinen Platz, der Prüfling geht raus. Die Abwesenheit wird auf der Arbeit notiert. Es kann auch immer nur jeweils 1 männlicher bzw. weiblicher Prüfling den Raum verlassen. Wird der Prüfraum während der Prüfung ohne Abmeldung verlassen, wird dies als Abbruch der Prüfung gesehen...

Info aus eMail von Gabriele Sieler an Udo am 10.05.2006


Frage:
Wie wird sichergestellt, dass nur die besten Noten für die Zulassung zählen?

Antwort:
Nachdem die Zulassungsanträge zur Diplomprüfung an die Hörerinnen und Hörer versandt wurden, möchten wir darauf hinweisen, dass die noch ausstehenden Klausurnoten durch die VWA selbstverständlich in den Notenübersichten ergänzt werden und somit sichergestellt ist, dass nur die besten Noten für die Zulassung zählen.

Von diesbezüglichen Rückfragen bitten wir abzusehen - vielen Dank!

Gebriele Sieler


Frage:
Wie gestaltet sich die Prüfung in Öffentlichem Recht?

Antwort:
(...) aber ebenfalls für alle könnte interessant sein, was Prof. Berg in seinem Kolloquium am 04.04. erklärt hat:

Die Abschlussprüfung in Öffentlichem Recht wird zur Hälfte von ihm und zur Hälfte von Prof. Schachtschneider sein. Die Berg'sche Hälfte wird Wirtschaftsverwaltungsrecht (also Gewerberecht), Kommunal- und Baurecht umfassen. Es wird einzelne Fragen geben, natürlich einige weniger als in der letzten Klausur. Wieviele Punkte jede Frage wert ist, wird in diesem Teil dabeistehen.

Über die andere Prüfungshälfte kann Prof. Berg nicht mehr sagen als dass Prof. Schachtschneider wohl Staatsrecht prüfen wird. Ich rechne auch schwer mit Fragen zum Europarecht.

Viele Grüße
Michael


Frage:
Wir haben ja Kolloquium beim Puck, was ist mit Kostenrechnung/Bilanzierung? Kommt das auch in der schriftlichen Prüfung dran?
Die Themen Gebiete, die mündlich abgefragt werden, werden diese schriftlich auch noch einmal abgefragt oder fallen die dann weg?
Professor Dörrie sagte ja, er prüft dann nur mündlich, fällt also sein Stoff dann aus den schriftlichen Prüfungen raus?

Antwort:
(...) Kurz vorab was die u.g.Fragestellung betrifft: ABWL/Puck, SBWL Voigt/Möslein-Tröppner (demzufolge Dörrie mündlich), ÖBWL Zötl (auch mündlich). ABWL wird mündlich nicht geprüft!
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Sieler


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