home > Nürnberg > Geschichte > Einzelgeschichten > Der Freiheitsbrief

Der Freiheitsbrief
für Nürnberg

 

Es bildete sich aus den inzwischen verschmolzenen Gruppen der Ministerialen und der Kaufleute als Organ der Bürgerschaft der Rat. Erstmals nachweisbar 1285, blieb er bis zum Ende der Reichsstadtzeit 1806 als Rechtsinstitut bestehen.

Der Staufer Kaiser Friedrich II lebte in seiner (im Gegensatz zu seinen Vorgängern) festen Hauptstadt Palermo, weit weg von Deutschland. Er wusste aber, dass die Zukunft deutscher Wirtschaft bei den Sädten lag und dass er hohe Abgaben erwarten konnte, wenn er ihnen Schutz und Recht gab.

Er bestätigt im "Nürnberger Freiheitsbrief" von 1219 die Sicherung der Gerichtssondergemeinde und deren Gesamthaftung für die Steuerleistung. Er erweitert die rechtliche und wirtschaftliche Existenz ihrer Kaufmannschaft. Nürnberg bleibt aber noch der königlichen Stadtherrschaft voll unterstellt, aber es hat sich ein Organ gebildet, das die Steuerumlage regelte.

Friedrich stellte den Freiheitsbrief 1219 mit folgendem Inhalt aus:

  1. die Nürnberger Kaufleuten sollte nur noch einen Gerichtsherren haben, nämlich ihren Kaiser, also keinen Bischof oder Herzog oder Grafen, wie das vor allem im flachen Land in Deutschland üblich war
  2. sie brauchten ihre Steuern nicht einzeln an den Kaiser zu entrichten, es wollte ihnen keinen Fi-nanzbeamten schicken, der in den Kontoren der einzelnen Kaufleute herumschnüffelte, sondern sie sollten ihre Steuern bei ihrem Schultheißen abliefern, wo sie gesammelt weitergeleitet werden sollten
  3. damit sie in diesen gefährlichen Zeiten auf den beschwerlichen Reisen nicht ungerecht behandelt werden sollten, durften sie nicht zum Zweikampf verurteilt werden (damals war das sog. Gottesurteil, der Zweikampf noch üblich, wenn ein Prozess gegen einen Schuldner nicht geklärt werden konnte)
  4. die Nürnberger Kaufleute durften auf den Donauwörther und Nördlinger Messen in eigener Währung bezahlen
  5. Zollfreiheit auf der Donau bis Passau, auf dem oberen Rhein und in Worms

Äußeres Zeichen der beginnenden Reichsfreiheit waren kaiserliches Siegel und Wappen, nicht wie auf dem Land, wo Bischofs- und Grafenstädte das jeweilige Wappen ihres Herren führten.

Das große Stadtwappen zeigte einen Königskopfadler, einen doppelflügligen Vogel mit Menschenkopf mit langem wallendem Haar, das Zeichen des freien Mannes. Heute noch zu sehen am Haus Weinmarkt 1. Aufgrund des langen Haares sah man später ein Frauenantlitz darin und stellte von da an den Adler mit Brüsten dar (Jungfrauenadler).

Der ursprüngliche Doppelkopfadler, heute noch zu sehen am Eingangstor zur Kaiserburg, ist der Farbgeber unserer heutigen Flagge: Adler mit schwarzen Federn mit roten Krallen und Schnabel auf goldenem Grund.

Mit Mainz vereinbaren die Nürnberger Bürger (mit Merkelin Pfinzing als ihren Vertreter) im Interregnum (1256 - 1273) gegenseitige Zollfreiheit.

Es bildete sich aus den inzwischen verschmolzenen Gruppen der Ministerialen und der Kaufleute als Organ der Bürgerschaft der Rat. Erstmals nachweisbar 1285, blieb er bis zum Ende der Reichsstadtzeit 1806 als Rechtsinstitut bestehen.

zurück zur großen Geschichts-Tour
zurück zu den Einzel-Geschichten

Nürnberg online