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Telekolleg 2000 - 2002 |
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Sozialkunde |
9. Europa: Vielfalt in der Einheit
- EGKS
- 1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt
- Möglichkeit der Kontrolle Europas, eine evtl. Kriegsvorbereitung Deutschlands zu verhindern
- für Deutschland die Möglichkeit, gleichberechtigter Partner der früheren Gegner zu werden
Euratom
Europäische Atomgemeinschaft zur Erforschung und Kontrolle der friedlichen Nutzung der Kernenergie gegründet 1957, B, D, F, GB, I, L, NL WEU
Westeuropäische Union Verteidigungsbündnis, entstanden 1954 alle EU-Staaten außer Dänemark und Irland soll stufenweise zum "Verteidigungsarm" der EU ausgebaut werden entwickelt sich zum europäischen Pfeiler der NATO ECU
European Currency Unit Währungseinheit aus Währungskorb der 15 EU-Mitglieder mit verschiedenen Artikeln 1995 Beschluss, den "EURO" einzuführen EWS
Europäisches Währungssystem gemeinsame Festlegung der Wechselkurse zw. den Mitgliedern Schaffung stabiler, aber anpassungsfähiger Wechselkurse Einheitliche Europäische Akte (1987)
Bedeutende Änderung der EG-Verträge zur Schaffung der Grundlagen für eine Europäische Union:
- europäische politische Zusammenarbeit d. h. Koordinierung der Außenpolitik
- Aufwertung des Parlaments
- Vollendung des Binnenmarktes
- Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts
- Verstärkung einer Zusammenarbeit in der Forschung und im Bereich der Sozial- und Umweltpolitik
Integration
durch den Zusammenschluss unabhängiger Staaten zur EU verzichten diese teilweise auf ihre Hoheitsrechte und übertragen sie auf gemeinsame Organe Kohäsion
Schaffung eines einheitlichen Standards in der EU Subsidiarität
hilfreicher Beistand - Hilfe zur Selbsthilfe EU: Aufgaben werden von der Gemeinschaft nur dann übernommen, wenn die Gemeinschaft sie wirkungsvoller übernehmen kann, als die Einzelstaaten Rechtsakte
Parlament, Ministerrat und die Kommission erlassen:
- Verordnungen (für alle Mitgliedstaaten verbindlich)
- Richtlinien (Ziel verbindlich , Mittel den Staaten selbst überlassen)
- Entscheidungen (für die Genannten verbindlich)
- Empfehlungen und Stellungnahmen (nicht verbindlich)
Schengener Abkommen
Abschaffung der Zoll- und Polizeikontrollen an den Binnengrenzen für Personen und Waren (seit 1995) Maastrichter Verträge
Vertrag über die Europäische Union (siehe weiter unten) vertragliche Voraussetzungen für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und für eine politische Union Inhalt
- Prinzip der Subsidiarität
- da EU mit föderalem Aufbau bürgernahe Entscheidungen benötigt
- GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Zielsetzung: gemeinsame Verteidigung)
- Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Innenpolitik (besonders Asyl- und Einwanderungspolitik
- Gründung der WWU (Wirtschafts- und Währungsunion)
- Ziel: Gemeinsame Währung, Errichtung der Europäischen Zentralbank
- Stärkung der Rechte und Zuständigkeiten des Europ. Parlaments beim Gesetzgebungsprozess in der EU
- Einführung eines Ausschusses der Region
- Jeder EU-Bürger hat auch eine Unionsbürgerschaft
- Wahlrecht jedes EU-Bürgers bei Kommunal- und Europawahlen in seinem Wohnsitz
- Europ. Parlament ernennt einen Bürgerbeauftragten (Bericht mit Klagen der Bürger)
Binnenmarkt
keine Binnengrenzen zwischen den 15 Mitgliedstaaten Freier Personenverkehr
- keine Grenzkontrollen
- Aufenthaltsfreiheit
- Niederlassungsfreiheit
- freie Wahl des Arbeitsplatzes
Freier Warenverkehr
- keine Grenzkontrollen
- gegenseitige Anerkennung bzw. Harmonisierung von Normen und Vorschriften
- Steuerharmonisierung
Freier Dienstleistungsverkehr
- freier Markt für Banken und Versicherungen
- Öffnung der Transport- und Telekommunkationsmärkte
Freier Kapitalverkehr
- Liberalisierung des Geld-, Kapital- und Zahlungsverkehrs
Europäische Integration
Motive
- Deutschland sollte nie wieder in der Lage sein, eine Bedrohung für Europa darzustellen
- Eindämmung der kommunistischen Ideologie der Sowjetunion
- Strukturwandel der Nachkriegszeit: wirtschaftliches Interesse an europ. Integration
- Großforschungsprojekte wie Nutzung der Kernenergie, bessere Handelsbeziehungen, Stärkung der Wirtschaftskraft um mit USA, Japan konkurrieren zu können
- nach Zerfall des Ostblocks: Gedanke an eine Friedensordnung auf der Grundlage der Völkerverständigung und Menschenrechte
Zielsetzung der EU
- Sicherung des Friedens
- Menschenrechte und Demokratie in einer pluralistischen Gesellschaft
- Wirtschaftliche Einigung und Verbesserung des Lebensstandards
- Sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft
Integrationsansätze
- viele Zwischenschritte nötig um zu einem großen Ganzen zu werden
- evtl. zuerst Kultur- und Freundschaftsabkommen
- dann wirtschaftliche Integration
- Verteidigungsbündnisse
- außenpolitische Absprachen
- politische Integration mit gemeinsamen Staatsorganen
- Unionisten
- fordern Legitimation eines europ. Bundesstaates durch die Bürger
- Föderalisten
- bevorzugen lockere Staatengemeinschaft mit nationalen Hoheitsrechten
Integrationsfelder und Integrationsstufen
- Wirtschaftliche Integration
- Zollabkommen
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit
- Freihandelszone
- Zollunion
- Gemeinsamer Markt
- freier Kapitalverkehr, Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen
- Wirtschafts- und Währungsunion
- einheitliche Währung, feste Wechselkurse
- gemeinsamer Markt
- gemeinsame Wettbewerbspolitik
- gemeinsame Struktur- und Regionalpolitik
- gemeinsame Steuer- und Haushaltspolitik
- Politische Integration
- Kulturabkommen
- Verteidigungsabkommen
- gemeinsame Außenpolitik
- gemeinsame Innenpolitik
- gemeinsame Institutionen
- Bundesstaat oder Staatenbund
Kurze Geschichte der EU
1951 Gründung der EGKS (Montanunion - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
- Möglichkeit der Kontrolle Europas, eine evtl. Kriegsvorbereitung Deutschlands zu verhindern
- für Deutschland die Möglichkeit, gleichberechtigter Partner der früheren Gegner zu werden
1957 Gründung der EWG (Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)
- wirtschaftlicher Zusammenschluss, Zollabbau, gemeinsame Agrarpolitik
1957 Gründung der EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) 1967 Gründung der EG (Zusammenschluss der EWG, Euratom und Montanunion)
- gemeinsame Organe: Kommission und Ministerrat
1979 Europäisches Währungssystem und erste Direktwahl des Europäischen Parlaments 1987 Einheitliche Europäische Akte 1992 Maastrichter Verträge (in Kraft seit 1993) 1993 Europäischer Binnenmarkt
Das Regierungssystem der EU
Die Europäische Kommission
- Sitz in Brüssel
- 20 Mitglieder (Kommissare aus den Regierungen einzelner Länder für 5 Jahre ernannt
- Kommissare sind unabhängig vom Ministerrat und der jeweiligen Regierungen
- Exekutivorgan der Gemeinschaft (sorgt für Umsetzung der EU-Beschlüsse)
Ministerrat
- Legislative (eigentliches Entscheidungsorgan)
- Vertreter der Regierungen der Mitgliedsländer
- Tagungsort meist Brüssel oder Luxemburg
- Beschluss mit einfacher Mehrheit wenn nicht qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit verlangt wird
Europäischer Rat
- Staats- und Regierungschef und Präsident der EU-Kommission
- zweimal jährlich Zusammenkunft
- beschließt wichtige Leitlinien und fasst Grundsatzentscheidungen für die europ. Integration und gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Europäisches Parlament
- wird seit 1979 direkt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gewählt
- Tagungsort Straßburg
- Rechte:
- Kontrollrechte
- Haushaltsrechte (EU-Haushalt bedarf der Zustimmung)
- Legislativrecht (Beteiligung an Richtlinien, Verordnungen, Beschlüssen)
- Zustimmungsrechte (internationale Verträge, Unionsbürgerrechte usw.)
- Mitentscheidungsrechte (Errichtung des Binnenmarktes, Umweltschutprogramm)
- Einleitung der Zusammenarbeit der EU-Staaten (Verkehr, berufl. Bildung usw.)
- Anhörung zu EU-Gesetzgebung (kein Gesetzesinitiativrecht)
Europäischer Gerichtshof
- Judikative der EU
- Aufgaben eines Verfassungsgerichts, Verwaltungsgerichts, Zivilgericht, Internationaler Gerichtshof
- wacht über die Einhaltung der EU-Verträge und deren Anwendung
Gesetzgebungsverfahren
Kommission erarbeitet Vorschläge Parlament nimmt dazu Stellung (1. Lesung) Ministerrat formuliert gemeinsamen Standpunkt Parlament nimmt in 2. Lesung Vorlage an, verlangt Änderung, lehnt ab
- Zustimmung: Ministerrat fasst verbindlichen Beschluss
- Ablehnung: Einberufung des Vermittlungsausschusses (Mitglieder des Rates und des Europäischen Parlaments, Kommission nimmt teil, kein Stimmrecht)
- Entwurf des Vermittlungsausschusses geht an das Parlament und den Rat, stimmen beide zu, ist der Entwurf angenommen, sonst abgelehnt
Wie demokratisch ist die EU?
Das Europäische Parlament ist mit Kontrollrechten gegenüber der Kommission ausgestattet, verfügt aber noch nicht über die volle legislative Gewalt (die ist beim Ministerrat) einzelne Staaten sind nicht bereit, ihre Souveränität aufzugeben Ministerrat hat eine besonders mächtige Stellung (aus Vertretern der Regierungen) regionale Eigenheiten kommen zu kurz Subsidiarität
die Gemeinschaft soll nur solche Aufgaben übernehmen, die von den Regionen selbst nicht oder nicht so gut erfüllt werden können
Erweiterung der Europäischen Union
Gefahr: die Marktwirtschaften in den (vor allem osteuropäischen) Bewerberstaaten ist noch nicht ausgebaut und stabil auch erfüllen sie die politischen Bedingungen nicht (Beschlüsse von Lissabon Juni 1992):
- Anerkennung der demokratischen Grundsätze
- Einhaltung der Menschenrechte
- Wettbewerbsfähige Marktwirtschaften
- Ausgebauter Recht- und Verwaltungsrahmen im öffentliche und privaten Sektor
- Bekenntnis zur westlichen Wertegemeinschaft
- demokratischer Pluralismus
- Bereitschaft zur Überwindung des Nationalismus
- Anerkennung der Grundsätze für eine gemeinsame Sozialpolitik
Beschluss des Europäischen Rates:
- alle beitrittswilligen Länder müssen sich eindeutig zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bekennen